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   BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22   

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https://dejure.org/2022,38084
BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,38084)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - 2 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,38084)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - 2 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,38084)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22
    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).

    Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).

  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22

    Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22
    Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Etwas Anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18; vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 und vom 24. November 2022 - 2 StR 55/22).
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